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Asbest ist gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als krebserzeugend (Kategorie 1: „ Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken“) eingestuft und kann Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliome (bösartige Tumore des Brust- oder Bauchfells) hervorrufen. Bereits seit einigen Jahren ist die Herstellung und Verwendung von Asbest verboten. Die Bearbeitung bei Sanierung ist in diversen Gesetzen, Vorschriften und technischen Regeln. Die Verantwortung für die Durchführung der zur Bewertung der Gefahrensituation erforderlichen Untersuchungen obliegt den jeweiligen Eigentümern bzw. Verfügungsberechtigten der Gebäude im Rahmen ihrer Unterhaltungspflicht gem. § 3 Abs. 1 der Bauordnung der Länder.

Die Abkürzung PCB steht für den Begriff der Polychlorierten Biphenyle. Produziert wurden PCB als definiertes Gemisch mit unterschiedlichem Chlorierungsgrad (Anzahl der Chloratome) und unterschiedlicher Isomerie (Stellung der Chloratome zueinander).

PCB wurde erstmals 1929 hergestellt und fand aufgrund seiner hervorragenden Eigenschaften wie guter Wärmeleitfähigkeit, Alterungsbeständigkeit, thermischer Stabilität und guter Beständigkeit gegenüber Säuren und Laugen vielfältige Anwendung. Grundsätzlich unterscheidet man hierbei die offene Anwendung wie bspw.

  • Dauerelastische Fugendichtungsmassen
  • Anstrichstoffe
  • Beschichtungen
  • Klebstoffe
  • Deckenplatten
  • Kunststoffe
  • Kabelummantelungen

sowie die Anwendung in geschlossenen Systemen wie bspw.

  • Kühl- und Isolierflüssigkeiten in Transformatoren
  • Groß- und Kleinkondensatoren
  • Widerständen
  • Gleichrichtern
  • Schmier- und Getriebeöle
  • Öle in hydraulischen Geräten

Zu unterscheiden ist weiterhin zwischen Primär- und Sekundärquellen:
Primärquellen sind Produkte, denen die PCB gezielt zur Veränderung der Produkteigenschaften zugesetzt wurden. Solche Produkte, z. B. Fugendichtungsmassen oder Beschichtungen, enthalten in der Regel mehr als 0,1 Gewichtsprozent PCB und können nach den bisher vorliegenden Erfahrungen deutlich erhöhte PCB-Raumluftbelastungen verursachen. Neben dem PCB-Gehalt besitzen das Verhältnis von kontaminierter Oberfläche zu Raumvolumen sowie die Art des PCB-Gemisches einen entscheidenden Einfluss auf die resultierende Raumluftbelastung.
Sekundärquellen sind Bauteile (z. B. Wände, Decken) oder Gegenstände (z. B. Mobiliar oder Ausstattungsgegenstände wie Teppichböden oder Gardinen), die PCB meist über längere Zeit aus der belasteten Raumluft aufgenommen haben. Sie vermögen die an der Oberfläche angelagerten PCB nach und nach wieder in die Raumluft freizusetzen. Großflächige Sekundärkontaminationen können – selbst nach vollständigem Entfernen der Primärquellen – erhöhte PCB-Raumluftkonzentrationen aufrechterhalten.

In der Vergangenheit wurden Holzbaustoffe oftmals mittels Lindan- bzw. PCP-haltigen Anstrichen geschützt. Pentachlorphenol [PCP] gehört zur Gruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe und wurde im Holzschutz eingesetzt, um Hölzer gegen Pilzbefall zu schützen. Bis 1977 enthielten etwa 93 % der verwendeten Holzschutzmittel zu ca. 5-6 % PCP und ca. 0,5-1,5 % Lindan. Als Holzschutzmittelzusatz war PCP seit 1977 stark rückläufig. PCP ist seit 1989 als krebserzeugend eingestuft und verboten.

Künstliche Mineralfasern (KMF) wurde und wird in nahezu allen Gebäuden verwendet, u. a. in Form von

  • Isoliermaterial in Decken
  • Dämmung in Gipskartonwänden
  • Isolierung von Rohrleitungen
  • Deckenplatten (Abhangdecken)
  • Dämmung unter dem Estrich

Für den Umgang mit „alter“ Künstlicher Mineralfaser gilt die Technische Regel für Gefahrstoffe 521 (TRGS 521), die bis zum 30.05.2000 eingebaut wurde.

Eine Sanierungsdringlichkeit oder gar eine Sanierungspflicht gibt es für KMF nicht. Die in der TRGS 521 beschriebenen Schutzstufen sind als Umgangsvorschriften zu verstehen, die bei Arbeiten an und mit dem Material zwingend einzuhalten sind. Insbesondere bei Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, aber auch beim Abriss und bei der Entsorgung sind diese Regeln zu beachten. In Abhängigkeit von Art und Umfang der Arbeiten können, ähnlich wie bei der Asbestsanierung, Abschottungen, Lüftungsmaßnahmen und persönlicher Arbeitsschutz in Form von Atemmasken und Schutzanzügen notwendig sein.

Schimmelpilze bzw. deren Sporen sind in unserer Umwelt überall vorhanden und grundsätzlich nicht schädlich. Übersteigt die Schimmelpilzkonzentration jedoch ein bestimmtes Maß, so kann es bei Menschen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen.
Schimmelpilze benötigen für ihr Wachstum in erster Linie viel Feuchtigkeit, mehr als ein “normales” Gebäude oder eine “normale” Wohnung hergeben. Daher kommt es in der Regel in intakten Gebäuden nicht zur Schimmelpilzbildung. Gründe für erhöhte Feuchtigkeit im Inneren von Gebäuden können sein:

  • defekte Dächer, Fallrohre und Dachrinnen
  • Risse im Mauerwerk
  • unzureichende Austrocknung nach Neubau
  • Risse in wasserführenden Rohren im Mauerwerk
  • Folgen von Wasserschäden und Überflutungen
  • Kältebrücken
  • “kalte Wände” durch unzureichende Außendämmung von Gebäudeteilen

Ebenso kann eine nicht ausreichende Abfuhr von Raumluftfeuchte zur Schimmelpilzbildung führen. Diese kann durch unzureichende oder fehlerhafte Lüftungs- und Heizungsmaßnahmen und/oder fehlende Ableitung von Wasserdampf beim Kochen, Duschen und Wäschetrocknen entstehen.

Das “richtige” Lüften ist insbesondere in modernen “luftdichten” Gebäuden notwendig, da dort kaum mehr ein natürlicher Luftaustausch stattfindet. Mehrfaches Stoßlüften von 2-4 Minuten am Tag ist dabei als Richtwert anzusehen. Ein dauerhaft gekipptes Fenster kann einen gegenteiligen Effekt hervorrufen, weil dabei Bauteile auskühlen können und somit der Luftfeuchtigkeit die Möglichkeit zum Kondensieren gegeben wird.

Wichtig ist die Ursache des Schimmelpilzbefalls zu bestimmen und nicht, wie oftmals empfohlen, mit speziellen Mitteln den Schimmelpilz zu beseitigen. Er wird sonst an gleicher Stelle immer wieder auftreten.

Bis Ende der sechziger Jahre wurde Parkett u.a. mit in Lösemittel gelöstem Steinkohlenteerpech verklebt und war somit belastet mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). In seltenen Fällen wurden auch bitumenhaltige Klebstoffe mit geringen PAK-Gehalten verwendet. Eine Gefährdung geht in beiden Fällen in erster Linie nicht von dem Vorhandensein eines solchen Stoffes in einem Raum aus. Vielmehr liegt die Gefahr in den Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, die aufgrund des Alters solcher Fußbodenbeläge notwendig werden. Bei solchen Arbeiten ist mit Staubbildung zu rechnen.

Die Leitsubstanz von PAK ist das Benzo(a)pyren, welches u.a. als krebserzeugend (K2) und erbgutverändernd (M2) eingestuft ist. Benzo(a)pyren ist hautresorptiv d. h. es wird nicht nur durch Einatmen, sondern auch durch Hautkontakt aufgenommen. Arbeiten an krebserzeugenden Stoffen sind nur solchen Firmen vorbehalten, die über eine ausreichende Erfahrung und Fachkenntnis verfügen. Die Arbeiten müssen von dem ausführenden Unternehmen vor Beginn bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Die Mitarbeiter der ausführenden Firma müssen arbeitsmedizinisch untersucht sein.

Ähnlich wie bei anderen Schadstoffsanierungen wird auch hier mit Maßnahmen zur Eindämmung von Staubfreisetzungen und persönlichen Schutzmaßnahmen wie Atemmaske und Schutzanzüge gearbeitet. Ein Umgang mit krebserzeugenden Stoffen ist Privatpersonen nicht gestattet.

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